Pensionsalter: Angleichung läuft bereits

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BERICHT. Frauen arbeiten immer länger als sie gesetzlich müssten (bis 60). Im Unterschied zu Männern, bei denen sich fast nichts ändert.

Die Angleichung des Pensionsalters nach Geschlecht ist seit einer halben Ewigkeit fixiert, der Nationalrat beschließt noch relevante Stichtage. Im kommenden Jahr geht’s los: Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren worden sind, werden nicht mehr mit 60, sondern erst mit 60,5 in Pension gehen können.

Praktisch könnte sich vorerst jedoch wenig ändern: Bei Frauen liegt das durchschnittliche Antrittsalter bei der Alterspension (ohne Invaliditätspension) bereits seit Mitte der 2010er Jahre über über 60 und ist seither leicht, aber weiter gestiegen. 2021 belief es sich auf 60,7.

In der Regel könnten finanzielle Zwänge ausschlaggebend dafür sein: Erwerbsbiographien von Frauen enthalten oftmals Unterbrechungen; zum Beispiel wegen Kinderbetreuung. In Summe kommen niedrigere Pensionsansprüche zusammen. Ende 2021 war die Durchschnittspension bei Frauen um mehr als ein Drittel niedriger als bei Männern; sie belief sich auf rund 1100 Euro pro Monat.

So gut wie keine Veränderung gibt es in der Entwicklung des Pensionsantrittsalters der Männer: 2021 belief es sich auf 63,2 Jahre und lag damit um fast zwei Jahre unter dem gesetzlichen Alter, das für sie gilt (65). In der jüngeren Vergangenheit ist das Antrittsalter zwischendurch sogar höher gewesen. Mitte der 2000er Jahre machte es bis zu 63,4 Jahre aus, Mitte der 2010er Jahre bis zu 63,6 Jahre.

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