Kalte Progression: 465 Millionen Euro pro Jahr

BERICHT. Budgetdienst des Parlaments präsentiert aktuelle Berechnung und damit Vorgabe für ÖVP-Reformpläne.

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BERICHT. Budgetdienst des Parlaments präsentiert aktuelle Berechnung und damit Vorgabe für ÖVP-Reformpläne.

2017 soll die Kalte Progression der Vergangenheit angehören: Das haben ÖVP-Chef Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und sein Parteikollege, Finanzminister Hans Jörg Schelling, im Sommer angekündigt. Sozialdemokraten gaben sich erfreut. Der Budgetdienst legt nun eine aktuelle Berechnung dazu vor: Die Steuerzahler würde die Maßnahme im ersten Jahr um 465 Millionen Euro entlasten – dieselbe Summe müsste Schelling aber anderswo einsparen.

„Der Einkommensteuertarif verläuft in Österreich progressiv, d.h. der Durchschnittsteuersatz steigt mit der Bemessungsgrundlage an. Werden bei einem progressiven Tarif die Tarifstufen und im Tarif integrierte Frei- und Absetzbeträge nicht an die Inflation angepasst, kommt es zur kalten Progression. Darunter versteht man steuerliche Mehrbelastungen, die ausschließlich durch den Anstieg des Preiseniveaus entstehen und zu einem Anstieg der realen Steuerbelastung führen, auch wenn die realen Bruttolöhne gleich bleiben“, erläutert der Budgetdienst.

Die mit 1. Jänner 2016 wirksame Senkung des Einkommensteuertarifs sei „im Wesentlichen eine Korrektur der seit 2009 eingetretenen impliziten Steuererhöhung durch die kalte Progression“. Auch der neue Tarif werde der kalten Progression unterliegen, sofern nicht Maßnahmen zu deren Korrektur umgesetzt werden, so der Budgetdienst: „Eine Simulation basierend auf aktuellen Inflationsprognosen für das Jahr 2017 ergibt, dass es zu jährlichen Mindereinzahlungen iHv 465 Mio. EUR kommen würde, wenn der neue Tarif an die Inflation angepasst werden würde.“

Diese Berechnung zeigt zweierlei:

  • Wird die kalte Progression abgeschafft, müssen SPÖ und ÖVP Einsparungen im entsprechenden Ausmaß fixieren. Was insofern ein schwieriges Unterfangen für sie wird, als sie noch nicht einmal die Gegenfinanzierung der Steuerreform außer Streit stellen konnten; Experten haben jedenfalls ihre Zweifel dazu angemeldet.
  • Wird die kalte Progression nicht abgeschafft, ist die Nettoentlastung der Steuerreform, die 2017 nur 942 Millionen Euro beträgt, bald darauf wieder weg.

> Zur „Budgetanalyse 2016“ mit den Ausführungen zur kalten Progression (Seite 46)

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