Beamtenpensionen nur zu einem Drittel beitragsgedeckt

BERICHT. Arbeiter und Angestellte kommen im ASVG-System de facto allein für ihre Altersversorgung auf. 

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BERICHT. Arbeiter und Angestellte kommen im ASVG-System de facto allein für ihre Altersversorgung auf.

Ausgerechnet durch die jüngste Pensionsreform sollten die Standesunterschiede verschärft werden: Arbeiter und Angestellte sollten auch nach Erreichen des Regelpenionsalters (60 Frauen/65 Männer) weniger bekommen, wenn sie nebenbei noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Beamten dagegen sollten weiterhin nichts zu befürchten haben; sie können schon in der Frühpension unbegrenzt dazuverdienen.

Nach öffentlichen Protesten, insbesondere auch von Seniorenvertretern, wird die Bundesregierung die Änderung zuungunsten der ASVG-Versicherten voraussichtlich bleiben lassen. Eine Ungleichbehandlung wird damit dennoch bleiben. Arbeiter und Angestellte in Frühpension dürfen im Unterschied zu ihren Altersgenossen aus dem öffentlichen Dienst weiterhin nur bis zu 400 Euro dazuverdienen, ohne daraus Nachteile zu erfahren.

Im Sinne der Gerechtigkeit gäbe es zwei Lösungsmöglichkeiten: Entweder wird die Zuverdienstgrenze auch für Beamte eingeführt; oder sie wird für alle gestrichen. Aus budgetärer Sicht würde sehr viel für ersteres sprechen. Die Ruhebezüge der öffentlich Bediensteten kosten die Allgemeinheit nämlich wesentlich mehr als die ASVG-Pensionen. Laut Voranschlag der Pensionsversicherungsanstalt beträgt der Pensionsaufwand im ASVG-Bereich heuer voraussichtlich 30,37 Milliarden Euro. Durch Beiträge gedeckt sind 28,31 Milliarden Euro. Das entspricht einer Deckungsquote von 93 Prozent.

Die Unterschiede sind zum Teil erklärbar. Der Harmonisierungsbedraf bleibt dennoch groß.

Bei den klassischen Beamten, die in der Hoheitsverwaltung tätig sind, beläuft sich die Quote laut Budgetvoranschlag auf 32 Prozent. Einem Pensionsaufwand von 4,14 Milliarden Euro stehen Beitragseinnahmen von 1,33 Milliarden Euro gegenüber. Wobei im Sinne der Vergleichbarkeit zwei Dinge berücksichtigt werden müssen: Bei den Beamten sind Pensionen ursprünglich reine Ruhe-Bezüge gewesen und keine Versicherungsleistungen. Und während die Beamten mittlerweile Pensionsbeträge zahlen, erspart sich der Bund als Arbeitgeber diese nach wie vor – er finanziert stattdessen gleich die Pensionen, was den hohen Zuschussbedarf aus Budgetmitteln bzw. die geringe Deckungsquote zum Teil erklärt, aber unterstreicht, wie groß der Harmonisierungsbedarf nach wie vor ist.

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