Wie das mit „Fake News“ funktioniert

DOKUMENTATION. Woraus das FPÖ-geführte Innenministerium gegenüber Medien den Vorwurf der Falschmeldung konstruiert, ist bemerkenswert. 

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DOKUMENTATION. Woraus das FPÖ-geführte Innenministerium gegenüber Medien den Vorwurf der Falschmeldung konstruiert, ist bemerkenswert.

Wenn man bedenkt, dass die Sicherheit zu einem erheblichen Teil in der Verantwortung des Innenministeriums liegt, dann ist die Geschichte nicht gerade vertrauensbildend; im Gegenteil: Generalsekretär Peter Goldgruber interpretiert Medienberichte – und spricht auf dieser Grundlage von „Fake News“.

„Mag. Peter Goldgruber, Generalsekretär im Bundesministerium für Inneres, widerspricht aktuell in den Medien „profil“ und „Standard“ verbreiteten Spekulationen über die derzeit gegen Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geführten staatsanwaltlichen Ermittlungen“, heißt es in der Einleitung der Presseaussendung des Innenministeriums.

Der „Fake News“-Vorwurf baisert auf einer Unterstellung, die ihn selbst erst legitimieren soll. 

Wobei man jetzt einiges einschieben muss: Das Nachrichtenmagazin „profil“ und die Tageszeitung „Der Standard“ hatten eingehend über eine Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) berichtet. Durchgeführt worden sein soll sie von einer Einheit für Straßenkriminalität, die von einem freiheitlichen Gewerkschafter und Gemeindepolitiker geleitet werde, so „Der Standard“. Und weiter: Vom Justizministerium untersucht werde nun laut dessen Generalsekretär Christian Pilnacek unter anderem, „dass nicht nur Unterlagen der Beschuldigten mitgenommen wurden, sondern auch die Festplatte einer Referatsleiterin für Extremismus, die nur als Zeugin geführt wird. Bei ihr laufen alle Ermittlungen im rechtsextremen Milieu zusammen, also auch beispielsweise Aktivitäten der Identitären, die immer wieder mit Kontakten zu FPÖ-Politikern auffielen. Mit internen Vorgängen vertraute Personen befürchten, dass diese Informationen nun bei der EGS (Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität; Anm.) landen könnten.“

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Im „profil“ wird all das so dargestellt: „Laut den Recherchen der beteiligten Medien wurden (bei der Hausdurchsuchung; Anm.) am 28. Februar auch BVT-Datenträger ausgelesen und sichergestellt, die nicht so recht in das laufende Ermittlungsverfahren der Korruptions-Staatsanwaltschaft passen wollen. Es handelt sich unter anderem um die Festplatte von Sibylle Geißler, Leiterin des Extremismus-Referats im BVT. Geißler wird in dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren als Zeugin geführt, nicht etwa als Beschuldigte. Dennoch wurden auch in ihrem Büro Datenträger gespiegelt und mitgenommen und das zurück bis ins Jahr 2006. Bei Geißler laufen von Amts wegen zahlreiche BVT-Ermittlungen zusammen. Fundamentalismus, Islamismus, Terrorismus, Rechtsextremismus – auf Geißlers Rechner fanden sich nach Recherchen von profil und „Der Standard“ jedenfalls auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu Österreichs Burschenschaftern und Identitären. Dass auch Geißlers Daten beschlagnahmt wurden, wurde den beteiligten Medien von mehreren Seiten bestätigt. Aber warum? „Ich kann dazu keine Auskunft geben“, sagt der Generalsekretär des Justizministeriums Christian Pilnacek, der erst im Nachhinein von all dem erfuhr. „Die Situation wird von uns derzeit eingehend geprüft.“

Diese Darstellungen kann man so zusammenfassen: Erstens: Es läuft ein Ermittlungsverfahren der Korruptions-Staatsanwaltschaft. Zweitens: Mit der Hausdurchsuchung beim BVT ist eine Einheit betraut worden, die von einem freiheitlichen Funktionär geleitet werde. Drittens: Dabei seien unter anderem auch Informationen bzw Daten. mitgenommen worden, die Kreise betreffen, die in freiheitliches Milieu hineinreichen (Burschenafter etc.). Und viertens: Das Justizministerium nimmt das gerade unter die Lupe.

Was den Berichten nicht zu entnehmen ist, ist dies: War es gar das Ziel der Hausdurchsuchung, zu diesen Daten zu gelangen? Ist das eine politisch gesteuerte Geschichte?

Umso bemerkenswerter ist, wie das Innenministerium bzw. dessen Generalsekretär Peter Goldgruber nun in der eingangs erwähnten Aussendung den Vorwurf der Falschmeldung begründet: Die Hausdurchsuchung sei von Staatsanwälten geleitet worden; die eingesetzten EGS-Polizisten, seien zu keinem Zeitpunkt in Besitz dieser Daten gewesen. Also: „Die medial konstruierte Geschichte, das BMI habe sich durch eine von einem FPÖ-Mitglied geführte Einheit Zugang zu Rechtsextremismus-Daten verschafft bzw. verschaffen wollen, verweist sich anhand der geschilderten Tatsachen von selbst ins Reich der ‚Fake News‘.“ Wobei eben weder „profil“ noch „Standard“ behaupteten, dass sich „das BMI durch eine von einem FPÖ-Mitglied geführte Einheit Zugang zu Rechtsextremismus-Daten verschaffen“ wollte. Man könnte folglich auch sagen: Der „Fake News“-Vorwurf baisert auf einer Unterstellung, die ihn selbst erst legitimieren soll. Was letztlich sehr viel über die Methode aussagt, die dahintersteckt.

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