Von wegen Bargeldverbot

BERICHT. Die Forderung nach einem Verfassungsschutz für Barzahlungen ist bemerkenswert. Erst mit 1. Jänner sind Einschränkungen in Kraft getreten. 

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BERICHT. Die Forderung nach einem Verfassungsschutz für Barzahlungen ist bemerkenswert. Erst mit 1. Jänner sind Einschränkungen in Kraft getreten.

Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble will, dass Barzahlungen nur noch bis 5000 Euro möglich sind. Vorstöße wie diese sorgen in Österreich für besondere Aufregung. Die ÖVP will nun sogar eine Art Verfassungsschutz für Barzahlungen. Dabei sind erst mit der Steuerreform vor wenigen Wochen Einschränkungen in Kraft getreten.

Das Barzahlungsverbot ist Teil von Schwarzgeld- und Schattenwirtschaftsbekämpfung. Österreich gilt diesbezüglich im internationalen Vergleich nicht als Vorreiter, die eine oder andere Maßnahme wird aber auch hierzulande umgesetzt. Beispiele: Wer sich auf der Bank mindestens 15.000 Euro auszahlen lassen möchte, muss sich ausweisen. Oder: Wer mit 10.000 Euro oder mehr über die Grenze will, muss den Betrag den Zollbehörden melden.

An ein Barzahlungsverbot sind all die bisherigen Maßnahmen noch nicht unmittelbar herangekommen. Das hat sich erst mit dem 1. Jänner des heurigen Jahres geändert. Wo mit dem Steuerreformgesetz, das SPÖ und ÖVP gemeinsam beschlossen haben, gleich zwei Maßnahmen eingeführt worden sind:

  • „Im Interesse der Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Baugewerbe“ gibt es neuerdings ein Abzugsverbot für Barzahlungen ab 500 Euro. Sprich: Wer Aufwendungen für eine Bauleistung über 500 Euro steuerlich geltend machen will, darf diese nicht mehr in bar begleichen.
  • „Zur Bekämpfung von Lohnsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft“ ist, so die Ausdrucksweise des Finanzministeriums in den Erläuterungen zur entsprechenden Änderung, „die Verpflichtung zur unbaren Auszahlung von Arbeitslöhnen normiert“ worden. Nachsatz: „Ein Verstoß gegen das Barzahlungsverbot stellt den Tatbestand einer Finanzordnungswidrigkeit dar.“

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