Unverbindliche Herbstferien

BERICHT. Das Land Tirol stößt sich an einer „Kann“-Bestimmung für die Pflichtschulen, vom 27. bis zum 31. Oktober schulfrei zu geben. 

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BERICHT. Das Land Tirol stößt sich an einer „Kann“-Bestimmung für die Pflichtschulen, vom 27. bis zum 31. Oktober schulfrei zu geben.

Bundeseinheitliche Herbstferien seien fix und festgezurrt, hieß es im Februar nach einem Ministerratsbeschluss. Der Gesetzesentwurf, den Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zur Begutachtung aufgelegt hat, lässt jedoch Zweifel daran aufkommen. Zumindest beim Land Tirol, das sich in einer Stellungnahme an einer verdächtigen „Kannbestimmung“ reibt.

Konkret geht es um eine Grundsatzbestimmung über die Einteilung des Jahres im Schulzeitgesetz, die für Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schulen gilt. Dieser § 8, der sehr bestimmt ist, soll um folgenden Satz ergänzt werden, der eher unbestimmt ist: „Des Weiteren können die Tage vom 27. Oktober bis einschließlich 31. Oktober schulfrei erklärt werden.“

Das Land Tirol zeigt sich verwundert darüber: Alles in allem gehe man davon aus, dass geplant sei, österreichweit einheitliche Herbstferien zu schaffen. Diese „Kannbestimmung“ erwecke jedoch den „Eindruck, es bliebe dem Ausführungsgesetzgeber (den Ländern; Anm.) überlassen, Herbstferien einzuführen oder nicht.“ Nachsatz: „Es sollte daher im Gesetz selbst unmissverständlich klargestellt werden, ob die Einführung von Herbstferien zwingend auch im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen erfolgen soll.“

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