Sexualstrafrecht: Sich wiederholende Signalpolitik

ZAHLEN ZUM TAG. Wie schon ihre Vorgängerinnen plant auch diese Regierung Verschärfungen. Zumindest in der Vergangenheit wurden Notwendigkeiten nicht weiter analysiert. 

-

ZAHLEN ZUM TAG. Wie schon ihre Vorgängerinnen plant auch diese Regierung Verschärfungen. Zumindest in der Vergangenheit wurden Notwendigkeiten nicht weiter analysiert.

Zugegeben, die subjektive Wahrnehmung ist eine ganz andere; die Zahlen, die die „Statistik Austria“ führt, überraschen: Erstens, es gibt nicht immer mehr Verurteilungen wegen strafrechtlicher Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nach StG §201 bis 220b, also Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Prostitutionshandel und andere Verbrechen. Zweitens: Seit Ende der 1980er bewegen sich die Verurteilungen zwischen rund 500 und 700 pro Jahr. Drittens: Ende der 1970er waren es wesentlich mehr; 1977 handelte es sich mit 989 um fast Tausend.

Über die Gründe könnte an dieser Stelle nur spekuliert werden. Was daher unterbleiben soll. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Politik seit einer gefühlten Ewigkeit in regelmäßigen Abständen die Notwendigkeit sieht, Strafrechtsverschärfungen vorzunehmen. Womit die aktuelle Regierung nichts Neues liefert. Im Gegenteil, wie nachfolgende Zitate aus Regierungsprogrammen zeigen:

  • Regierungsprogramm 2000: „Verringerung des Anwendungsbereichs der Diversion durch Erstellung eines Katalogs nicht diversionsfähiger Straftaten (wie insbesondere von Straftaten im Bereich des Sexualstrafrechts und des Suchtmittelrechts und Widerstand gegen die Staatsgewalt).“
  • Regierungsprogramm 2003: „Reform des Sexualstrafrechtes, insbesondere Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Kinderpornographie und Schaffung eines Straftatbestandes der sexuellen Belästigung.“
  • Regierungsprogramm 2007: „Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird eine Sexualstraftäterdatei eingeführt.“
  • Regierungsprogramm 2008: „Im Bereich des materiellen Strafrechts wird die Stimmigkeit des Systems der Strafrahmen angezweifelt. Eine umfassende Überprüfung soll den Bedarf einer Anpassung ermitteln, wobei die Richtschnur sein muss, dem besonderen Gewicht von Gewalttaten (Leib und Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung) im Vergleich zur Verletzung anderer Rechte besser Ausdruck zu geben, ohne dadurch zu einer Verharmlosung der Vermögensdelikte zu führen.“
  • Regierungsprogramm 2013: „Verhältnismäßigkeit der Strafen insbesondere zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben sowie sexuelle Integrität; Anpassung der zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen, insbesondere für Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt.“
  • Regierungsprogramm 2017: „Härtere Strafen für Sexual- und Gewaltverbrecher. Während viele Opfer ein Leben lang unter den an ihnen begangenen Verbrechen leiden, fallen die Strafen für die Täter – gerade auch in Relation zu Vermögensdelikten – viel zu gering aus. Dem tragen wir mit einer Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten Rechnung, bei der besonders verwerfliche Beweggründe, besonders brutale Tatbegehung oder nachhaltige psychische Folgen für Opfer berücksichtigt werden.“

Bemerkenswert bei alledem ist, was der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in den Erläuterungen zur Strafrechtsänderung 2015 mitteilte: „Die Differenzierung zwischen den Strafrahmen im Bereich der Delikte gegen Leib und Leben und den Vermögensdelikten mit ihren von Wertgrenzen abhängigen Strafsätzen wird seit Jahren kritisch betrachtet. Auf diese Kritik hat der Gesetzgeber mit diversen Maßnahmen, wie z.B. der Einführung von Untergrenzen im Bereich der Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie bei Gewaltdelikten gegen Unmündige reagiert, eine systematische Aufarbeitung jedoch bislang noch nicht vorgenommen.“

„Zum xten Mal Verschärfungen im Sexualstrafrecht und ebenso zum xten Mal Verschärfungen ohne Evaluierung der geltenden Bestimmungen.“ (Strafrechtsprofessoren)

Was mit der damaligen Novelle offensichtlich nachgeholt werden sollte. Aus Sicht der nunmehrigen Regierung aber ebenso offensichtlich nicht ordentlich passierte. Oder doch? Man weiß es nicht: Kein Jahr ist es her, dass Brandstetter eine weitere Novelle vorlegte. Sie wurde von den Innsbrucker Strafrechtsprofessoren Klaus Schwaighofer und Andreas Venier in einer schriftlichen Stellungnahme scharf kritisiert: „Der Entwurf bringt (…) zum xten Mal Verschärfungen im Sexualstrafrecht und ebenso zum xten Mal Verschärfungen ohne Evaluierung der geltenden Bestimmungen und Strafdrohungen.“ Was den Eindruck vervollständigt: Es geht bei solchen Maßnahmen in erster Linie darum: Härte demonstrieren. Was der Glaubwürdigkeit der Politik naturgemäß nicht zuträglich ist; im Gegenteil.

>> dieSubstanz.at zur österreichischen Politik. Täglich >> Zum Newsletter

Könnte Sie auch interessieren

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner