Schwarz-blaue Soll- oder Kann-Bruchstellen

ANALYSE. Schon nach wenigen Tagen wird deutlich, dass ÖVP und FPÖ das Regierungsprogramm unterschiedlich interpretieren. Kein Wunder, die Spielräume sind groß. 

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ANALYSE. Schon nach wenigen Tagen wird deutlich, dass ÖVP und FPÖ das Regierungsprogramm unterschiedlich interpretieren. Kein Wunder, die Spielräume sind groß.

Letzten Endes kommt es natürlich immer darauf an, dass man zusammenarbeiten will und zumindest identische Ziele verfolgt. Sonst bringt auch das detaillierteste Regierungsprogramm nichts. Wie man in der rot-schwarzen Vergangenheit gesehen hat. Andererseits aber bringen vage Formulierungen das Problem mit sich, dass sie unterschiedlich interpretiert werden können.

Und das wird nun im Falle von Schwarz-Blau schon nach wenigen Tagen deutlich: Was wird erst bei der großen Steuerreform passieren, zu der es heute nur ein sehr allgemeines Entlastungsbekenntnis gibt, wenn Vertreter der beiden Parteien schon jetzt bei vermeintlichen Kleinigkeiten aneinandergeraten?

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat Anfang Jänner erklärt, dass bei der Arbeitslosenversicherung „Hartz IV“ nicht in Frage komme. Das nämlich würde bedeuten, dass Arbeitslose nach einer gewissen Zeit keine Notstandshilfe, sondern nur noch eine Mindestsicherung bekommen würden. Wenig später korrigierte sich Hartinger-Klein. Also doch „Hartz IV“. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) habe „natürlich recht“. In der zweiten Jänner-Woche schloss die Ministerin einen Vermögenszugriff wieder aus.

Womit die Sozialministerin nicht direkt gegen das Regierungsprogramm verstößt, sich aber auch nicht darauf berufen kann.

Im Hintergrund steht ganz offensichtlich ein sehr unterschiedliches Verständnis von dem, was bei den Regierungsverhandlungen vereinbart worden ist. Wobei die Formulierungen gewissermaßen tückisch sind. Zum „Arbeitslosengeld Neu“ heißt es, dass „längere Beitragsleistung zu längerer Bezugsdauer führen soll“. Was indirekt bedeutet, dass es (weiterhin) eine Befristung gibt, die in bestimmen Fällen zu einer Kürzung der Bezugsdauer führen könnte. Im Übrigen soll es eine „Integration der Notstandshilfe“ in das Arbeitslosengeld geben. Was summa summarum wiederum dies heißt: Irgendwann bekommt man kein Arbeitslosengeld mehr – und wird damit, sofern Vermögen bis auf ein paar Tausend Euro aufgebraucht ist, zum Fall für die Mindestsicherung; dazwischen gibt es jedenfalls keine Notstandshilfe mehr.

All das aber folgt aus den vagen Formulierungen. Genaueres ist nicht festgelegt. Womit die Sozialministerin nicht direkt gegen das Regierungsprogramm verstößt, sich aber auch nicht darauf berufen kann – und eine Fortsetzung des Konflikts programmiert ist.

Wie auch bei der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Für die FPÖ kann diese nicht weit genug gehen. Für die ÖVP bzw. deren Ländervertreter ist das eher ein „No-Go“. Besonders die „Westachse“ bremst daher. Im Regierungsprogramm kommt das durch eine Kompromissformel zum Ausdruck: Die Sache werde in einem „Umsetzungsprozess mit den Bundesländern aufgesetzt“. Und: „Dabei ist eine länderweise Budgetautonomie (der Gebietskrankenkassen; Anm.) festzulegen.“ Was viel heißen kann. Von den „Vorarlberger Nachrichten“ darauf angesprochen, erklärte Hartinger-Klein: „Nein, es soll keine Budgethoheit für die Landesstellen geben, aber einen Spielraum in gewissen Bereichen.“ Woraufhin es im äußersten Westen umgehend Proteste hagelte.

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