Krankenkassen sollen sich einen Rabatt geben

BERICHT. Gesundheitsministerin setzt Pharma-Branche mit einem Heilmittelgesetz unter Druck. 

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BERICHT. Gesundheitsministerin setzt Pharma-Branche mit einem Heilmittelgesetz unter Druck.

Die Krankenversicherungsträger haben ein Riesenproblem: die Entwicklung der Heilmittelkosten. Allein im zweiten Halbjahr 2008 sind sie um acht Prozent gestiegen. Zu schaffen machen ihnen vor allem die teuren Heilmittel; dazu werden all jene gezählt, bei denen der Verkaufspreis mehr als 700 Euro beträgt: Seit 2009 haben sich die Kosten dafür auf 715 Millionen Euro verdoppelt. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) steigt nun auf die Bremse; die Krankenversicherungsträger sollen Pharmaunternehmen für die kommenden drei Jahre jeweils nachträglich einen Rabatt verschreiben dürfen.

Seit 2008 wurden Rabatte zwischen der Pharmawirtschaft und den Krankenversicherungsträgern, vertreten durch den Hauptverband, vertraglich vereinbart. Diese Praxis läuft mit 31. Dezember 2015 aus. „Da die Verhandlungen über eine Weiterführung dieses Systems bisher ergebnislos verlaufen sind, ist es aufgrund der stetig steigenden Ausgaben für Heilmittel dringend notwendig, eine gesetzliche Nachfolgeregelung zu schaffen“, schreibt das Gesundheitsministerium in einem Begutachtungsentwurf für eine gesetzliche Regelung.

Ähnliche Regelungen bestehen auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie es im Entwurf heißt: „In Dänemark und Rumänien gibt es Herstellerrabatte auf Basis des Umsatzes der Unternehmen, in Deutschland, Griechenland, Irland, Italien und Spanien Rabatte bezogen auf den Preis des Arzneimittels. Deutschland ist in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben, da es dort bereits seit langem einen gesetzlichen Rabatt gibt, der sich jüngst sogar auf 16 Prozent für alle Arzneimittel belaufen hat.“

Die Rabatte, die sich die Krankenversicherungsträger künftig in Österreich gegenüber den Pharmaunternehmen quasi selbst im Nachhinein gewähren können, sollen gestaffelt sein; im Maximalfall sollen sie 15 Prozent plus zehn Prozent Umsatzsteuer betragen.

> Zum Begutachtungsentwurf 

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