Flexibilisierung abgesagt

ANALYSE. Von einem Extrem ins andere: Wenn Mehrarbeit ausschließlich freiwillig sein soll und de facto unbegründet abgelehnt werden kann, bringt die ganze Gesetzesänderung gar nichts mehr.

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ANALYSE. Von einem Extrem ins andere: Wenn Mehrarbeit ausschließlich freiwillig sein soll und de facto unbegründet abgelehnt werden kann, bringt die ganze Gesetzesänderung gar nichts mehr.

Besonders in der Industrie gibt es viele unterschiedliche Arbeitszeitregelungen, die Mehrarbeit möglich machen; und zwar flexibel. Die Sache kostet die Unternehmen halt etwas: Überstunden sowie Nacht- und Feiertagszuschläge. Das sollte sich ändern.

Zunächst hätten die Kosten zumindest bei Gleitzeitbeschäftigten gesenkt werden sollen. Das jedoch hat die Bundesregierung zuletzt relativiert bzw. vielmehr sogar dezidiert ausgeschlossen. Womit – aus Arbeitgebersicht – quasi schon nur noch der halbe Sinn der Flexibilisierung übrig geblieben ist.

Jetzt jedoch ist der ganze weg: Über die „Freiwilligkeit“ von Mehrarbeit bzw. „12 Stunden-Tagen“ ist heftig diskutiert worden. Weder Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) noch Sozialministeirn Beate Hartinger-Klein (FPÖ) konnten dies präzisieren. Wie auch: Im entsprechenden Gesetzesantrag ist das nicht definiert.

Frei nach Strache: Wenn ein Arbeitnehmer sagt, er habe keine Lust, muss sein Arbeitgeber auf ihn verzichten.

Die Aufregung hielt sich – und so zog Viezakanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nun via ZiB2 die Notbremse: Erstens: Die „Freiwilligkeit“ soll ausdrücklich im Gesetz festgehalten werden. Und zweitens: Jedes persönliche Interesse, Mehrarbeit abzulehnen, sei zu akzeptieren. Sprich: Wenn ein Arbeitnehmer sagt, er habe keine Lust, weil das Wetter so schön ist und so weiter und so fort, dann muss sein Arbeitgeber auf ihn verzichten. Ja, weil ohnehin „jedes persönliche Interesse“ schwerer wiegt, ist im Grunde genommen gar keine Begründung erforderlich. So einfach ist das.

Was natürlich überhaupt nicht praxistauglich ist: Arbeitszeitflexibilisierung ist für Unternehmen nur dann brauchbar, wenn sie bei Bedarf mehr Stunden anordnen und sich darauf verlassen können, dass ihre Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Was wiederum nur dann gewährleistet ist, wenn sich diese ausschließlich in besonderen Fällen entschuldigen können. Aber nicht nach Lust und Laune.

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