Brisante Reform: Allwissender Staatsschutz, unwissende Innenministerin

BERICHT. Auch Regierungsvorlage enthält eine Bestimmung, die einem Experten zufolge besonders verhängnisvoll ist. 

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BERICHT. Auch Regierungsvorlage enthält eine Bestimmung, die einem Experten zufolge besonders verhängnisvoll ist.

Schon die Zuständigkeiten des geplanten Geheimdienstes, den Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf Basis eines Staatsschutzgesetzes errichten will, sind umstritten; schließlich ist die Sicherung „der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeiten“ ein unbegrenztes Feld. Ganz zu schweigen von den Möglichkeiten der Beamten. Doch darüber hinaus sieht der Innsbrucker Rechtsanwalt Christian Ortner eine besondere Gefahr: „Der Geheimdienst könnte zum Staat im Staat werden.“

Bereits im Begutachtungsentwurf ist Ortner der vorgesehen § 3 aufgefallen; in der nunmehrigen Regierungsvorlage ist er ebenfalls enthalten. Zitat: „Der Direktor des Bundesamtes hat festzulegen, wem die Genehmigung von Entscheidungen für den Bundesminister für Inneres im Rahmen der Geschäftseinteilung zukommt, in welchen Fällen ihm die Genehmigung vorbehalten ist und wem diese im Fall der Verhinderung obliegt (Geschäftsordnung). Vor Erlassung und vor jeder Änderung der Geschäftsordnung ist der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit zu befassen.“

Das bedeute nichts anderes, als dass zwei Beamte (der Chef des Staatsschutzes und der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit) darüber bestimmen, „was der zumindest indirekt demokratisch legitimierte Minister entscheiden (und letztlich wissen) darf und was sie sich selbst ausmachen“, so Ortner in einer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf. Aus Regierungskreisen ist diese Darstellung zurückgewiesen worden: Demnach ist es üblich, dass Beamte einen Minister nur das wissen lassen, was ihrem Ermessen nach oder auf Grundlage von einschlägigen Bestimmungen notwendig ist. Doch ist es auch üblich, dass Beamte das selbst in einer Geschäftsordnung regeln, wie es beim Staatsschutz vorgesehen ist? Wohl kaum.

Rechtsanwalt Ortner bleibt folglich bei seinen Bedenken: „Wenn es die Formulierung erlaubt, wird es geschehen, dass der/die Minister/in ,selektiv informiert‘ wird. Letztlich ist der ,Staatsschutz‘ nichts anderes als ein Geheimdienst und wir wissen aus vielen Vorkommnissen weltweit, dass Geheimdienste ein Eigenleben entwickeln, zum ,Staat im Staat‘ werden und die entsprechenden Regierungen nicht, selektiv oder falsch informiert werden.“

> Zur Regierungsvorlage zum Staatsschutzgesetz

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