#AUVA Sozialdemokratische Verunfallungsgefahr

ANALYSE. Laut einer Studie, die Ex-Sozialminister Stöger erstellen ließ, wäre die Übertragung der Unfallversicherung an einen anderen Sozialversicherungsträger eine Option. Was zeigt: Die Partei hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.

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ANALYSE. Laut einer Studie, die Ex-Sozialminister Stöger erstellen ließ, wäre die Übertragung der Unfallversicherung an einen anderen Sozialversicherungsträger eine Option. Was zeigt: Die Partei hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Nicht nur, dass SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher kritisiert, „dass die schwarz-blaue Regierung die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zerschlagen will“. Er tut das auch noch in sehr heftigen Worten: „Brutales Sparen bei den Menschen – Wer Unfallspitäler schließt, nimmt Tod von Menschen in Kauf“, heißt es in der Überschrift einer Aussendung, die er gemacht hat.

Lassen wir das so stehen. Wenden wir uns stattdessen einer Studie zu Effizienzsteigerungsmöglichkeiten im Sozialversicherungswesen zu, die die „London School of Economics“ im Auftrag von Ex-Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) vor einem Jahr federführend erstellt hat. Darin ist auch eine Analyse enthalten, die die Uni Salzburg beigesteuert hat.

Wobei schon die Aufgabenstellung vielsagend ist. Zitat: „Neuere Sozialversicherungssysteme bestehen aus zwei Sparten, der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung. Das bereits in der Monarchie wurzelnde österreichische System hat zusätzlich die Unfallversicherung als eigene Sparte.“

„Aus diesen Gründen läge wohl eine Verschiebung der Aufgaben zu einem Träger (….) wesentlich näher.“  (Studie)

Die Schlussfolgerungen der Salzburger sind differenziert: Schlecht wäre es demnach, die AUVA-Agenden auf alle bestehenden Pensions- und Krankenversicherungsträger aufzuteilen: „Damit würde nämlich eine völlige Zersplitterung der Aufgabenstellungen „Unfallverhütung“ und „Rehabilitation“ bewirkt, obwohl nicht zuletzt die bisherige Konzentration der Aufgaben auf eine weitgehend einheitliche Organisation (einschließlich des Betreibens spezialisierter Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren und das dort erworbene Knowhow) wesentlich zum hohen (auch internationalen) Ansehen der österreichischen Unfallversicherung beigetragen hat. (…) Aus diesen Gründen läge wohl eine Verschiebung der Aufgaben zu einem Träger, allenfalls auch die Zusammenfassung der gesamten Unfallversicherung in einem einheitlichen Unfallversicherungsträger wesentlich näher.“

Sprich: Einer der bestehenden Träger könnte die gesamten AUVA-Agenden übernehmen. Oder die gesamte Unfallversicherung wird überhaupt gebündelt. Hintergrund: Während sie das bei Arbeitern und Angestellten über die AUVA ist, ist das z.B. bei Beamten, Bauern und Eisenbahnern nicht der Fall; bei ihnen erledigt das die jeweilige Versicherungsanstalt mit, die auch für „Krankheit“ zuständig ist.

Wenn man so will, ist unter SPÖ-Federführung eine Handreichung für die nunmehrige Regierung erstellt worden.

Wenn man so will, ist hier also unter SPÖ-Federführung (Stöger) eine Handreichung für die nunmehrige Regierung erstellt worden: Auch ihr ist die Zusammenlegung ein Anliegen. Was sozialdemokratische Oppositionsarbeit eben erschwert bzw. anspruchsvoller macht: Wie beim „Kopftuchverbot“ für Mädchen, das auch der Wiener Michael Ludwig-SPÖ ein Anliegen ist; Parteichef und Klubobmann Christian Kern wird es unter diesen Umständen auf Bundesebene praktisch unmöglich, dem Verbot nur unter (noch so vernünftigen) Bedingungen zuzustimmen. Doch das ist eine andere Geschichte.

Wenn, dann kann die SPÖ nur auf die Motivebene ausweichen, wonach es Schwarz-Blau nicht um Einsparungen geht.

Zurück zur AUVA: Auch die SPÖ hat sich in der Vergangenheit offen für eine Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern gezeigt. Sie hat möglicher Wege geliefert (siehe Studie). Also kann sie rein sachlich nur schwer etwas dagegen einwenden. Wenn, dann kann sie nur auf die Motivebene ausweichen – und sich etwa auf die Kritik konzentrieren, dass es Schwarz-Blau weniger um Einsparungen als um eine Schwächung von Selbstverwaltungskörpern gehe; also um ein Zurückträgen von Einflussmöglichen von Arbeiterkämmerern und Gewerkschaftern bzw. der vielen Leute, die sie vertreten.

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