Haus der Geschichte, Haus der Beliebigkeit

BERICHT. Alle wollen berücksichtigt werden, was angesichts der bescheidenen Ausstellungsfläche ein Ding der Unmöglichkeit ist. Bischofskonferenz, ÖGB, Länder protestieren.

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BERICHT. Alle wollen berücksichtigt werden, was angesichts der bescheidenen Ausstellungsfläche ein Ding der Unmöglichkeit ist. Bischofskonferenz, ÖGB, Länder protestieren.

Die Republik Österreich will ihre Geschichte aufarbeiten – und in einem „Haus der Geschichte“ zur Schau stellen: Was schon grundsätzlich eine Herausforderung ist, gerät zunehmend an die Grenzen der Realisierbarkeit. Vorgesehen ist eine Fläche von gerade einmal 3000 Quadratmetern in der Wiener Hofburg, wovon überhaupt nur 1700 auf eine Dauerausstellung entfallen sollen. Was will man da schon viel zeigen? Ohne Fokusierung auf gewisse Schwerpunkte bzw. Abstriche wird es sinnvollerweise nicht gehen. Doch genau dagegen mehrt sich Widerstand.

„Typisch Österreichisch“ könnte man sagen: Alle wollen eingebunden werden. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens für ein entsprechendes Bundesgesetz erfuhr der zuständige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) zuletzt beispielsweise von der niederösterreichischen Landesregierung unter Führung von Josef Pröll (ÖVP): „Abschließend wird auf den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 3. November 2015 hingewiesen, worin unter anderem bei der Konzepterstellung für das Haus der Geschichte eine verstärkte Berücksichtigung des Föderalismus und der Leistung der Länder gefordert wurde.“ Und um genau das sicherzustellen, geht das Land Tirol noch einen Schritt weiter und spricht sich daher dafür aus, bei der „Zusammensetzung des wissenschaftlichen Beirates (des Hauses) eine angemessene Berücksichtigung der Perspektiven der Länder zu gewährleisten“.

Ganz offensichtlich benachteiligt fühlt sich auch ÖGB-Präsident Erich Foglar: So sehr er die Schaffung eines „Haus der Geschichte“ begrüßt, so sehr stößt er sich daran, dass dem vorgesehenen Ausstellungsbereich „Wirtschaft“ keiner mit dem Titel „Arbeit“ gegenübergestellt werden soll: „Somit (werden) Arbeitnehmerinnen als wesentliche Akteure einer funktionierenden Wirtschaft, eines gesellschaftlichen Integrationsprozesses und sozialen Ausgleichs nicht per Definition im Gesetzesentwurf berücksichtigt sind.

Alledem noch nicht genug, meldet sich auch die Bischofskonferenz zu Wort: „Aufgrund der maßgeblichen Bedeutung von Kirchen und Religionsgemeinschaften für die Geschichte Österreichs sollte der Entwurf in jedem Fall vorsehen, dass der Vorschlag des Beirates für den Bereich der Religion schon aufgrund der geschichtlichen Bedeutsamkeit der Katholischen Kirche jedenfalls des Einvernehmens zumindest mit der Österreichischen Bischofskonferenz bedarf“, lassen Kardinal Christoph Schönborn und Co. wissen: „Ein Nominierungsrecht durch die Österreichische Bischofskonferenz würde dieses Einvernehmen sicherstellen.“

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